Frage 1 von 92

Ist schriftlich festgehalten, ob und seit wann Ihre Einrichtung unter das NISG 2026 fällt?

Beispiel
Zum Beispiel eine kurze Analyse mit dem Ergebnis: „Gesundheitseinrichtung, über 50 Mitarbeitende → wichtige Einrichtung ab 01.10.2026.“
Typische Nachweise
EinstufungsanalyseSchwellenwertbetrachtungÜberprüfungsnachweisLex-specialis-Prüfung (§ 27/DORA)
Original-Prüffrage & Referenzen
Ist dokumentiert bewertet, ob und ab wann die Einrichtung als wesentliche oder wichtige Einrichtung gilt (Sektor/Teilsektor, maßgebliche Schwellenwerte), wird diese Einstufung bei Änderungen überprüft, und ist geprüft, ob sektorspezifische EU-Rechtsakte (insb. DORA, VO (EU) 2022/2554) vorgehen bzw. einzelne Pflichten gem. § 27 NISG 2026 verdrängen?
F-01-01-1 · NISG: VGS-01 · Zuständig: Geschäftsführung

Wie ist der Stand heute?

Reifegrad

Feststellung

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