Frage 1 von 92
Ist schriftlich festgehalten, ob und seit wann Ihre Einrichtung unter das NISG 2026 fällt?
›Beispiel
Zum Beispiel eine kurze Analyse mit dem Ergebnis: „Gesundheitseinrichtung, über 50 Mitarbeitende → wichtige Einrichtung ab 01.10.2026.“
›Typische Nachweise
EinstufungsanalyseSchwellenwertbetrachtungÜberprüfungsnachweisLex-specialis-Prüfung (§ 27/DORA)
›Original-Prüffrage & Referenzen
Ist dokumentiert bewertet, ob und ab wann die Einrichtung als wesentliche oder wichtige Einrichtung gilt (Sektor/Teilsektor, maßgebliche Schwellenwerte), wird diese Einstufung bei Änderungen überprüft, und ist geprüft, ob sektorspezifische EU-Rechtsakte (insb. DORA, VO (EU) 2022/2554) vorgehen bzw. einzelne Pflichten gem. § 27 NISG 2026 verdrängen?
F-01-01-1 · NISG: VGS-01 · Zuständig: Geschäftsführung
Wie ist der Stand heute?
Reifegrad
Feststellung
·